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Konzepte
 

Standortprojekt

Wir bieten im stationären Bereich basierend auf § 27 in Verbindung mit §34/35 sowie § 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (1:1) an. Das stationäre Angebot der Jugendhilfeeinrichtung Impuls richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in ihrem bisherigen Lebensumfeld keine ausreichenden Fördermöglichkeiten  für ihre weitere Entwicklung erhalten. Ein eigenständiges Leben können die Heranwachsenden aufgrund ihrer Entwicklung noch nicht führen. Eine stationäre Hilfe bedeutet eine räumliche Distanz zum belasteten Herkunftsmilieu und dessen spezifischen Gefährdungen für den Jugendlichen. Das Zusammenleben erfolgt in der Form einer intensiven Einzelbetreuung durch einen Pädagogen bzw.  integriert in die Familie des Pädagogen. Anstelle von Schichtdiensten steht die 24 stündige Verantwortlichkeit eines Pädagogen für das Kind/den Jugendlichen. Das erzieherische Geschehen liegt kontinuierlich in einer Hand.